Legen Sie Ihren Willen für medizinische und pflegerische Behandlungen frühzeitig fest.
Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung sind nahe Angehörige nicht automatisch zur rechtlichen Vertretung befugt. Mit einer Patientenverfügung legen Sie vorsorglich Ihren Willen bezüglich medizinischer und pflegerischer Behandlungen fest.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung gegenüber handelnden Ärzten (oder Bevollmächtigten, gesetzlichen Betreuer:innen, Pflegediensten, Hospizen, Angehörigen) für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst über Ihre medizinische und pflegerische Behandlung entscheiden können.
Zum Beispiel, weil Sie:
Nach § 1901a BGB besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass die Patientenverfügung beachtet wird. Eine Nichtbeachtung wird als Körperverletzung gewertet.
In der Patientenverfügung wird schriftlich festgelegt, welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen – und welche nicht.
Ebenfalls werden in einer Patientenverfügung Wünsche in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen festgehalten. Es ist notwendig, dazu Position zu beziehen, wenn die Ärzte den Vorgaben der Patientenverfügung folgen sollen.
Das betrifft unter anderem diese Maßnahmen:
Hinweis und Empfehlung
Prüfen Sie bei Patientenverfügungen, die vor 2009 erstellt wurden, ob sie die erforderliche Stellungnahme zu lebenserhaltenden Maßnahmen enthalten und ergänzen Sie gegebenenfalls.
Viele Menschen möchten im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht jahrelang „dahindämmern“, sondern so lebendig, wie sie waren, in Erinnerung bleiben. Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst, wann Ärzte die Möglichkeiten der Human- oder Gerätemedizin ausschöpfen und welche Pflegemaßnahmen daraus folgen.
Zwar können Ehe- oder Lebenspartner:innen im Rahmen des Ehegatten-Notvertretungsrechts in medizinischen Notsituationen füreinander entscheiden. Das hat aber enge Grenzen: Diese Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf Notfälle. Ehegatten sind erst dann handlungsberechtigt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit ihres Partners schriftlich bestätigt hat.
Zudem gilt das Ehegatten-Notvertretungsrecht nur für maximal 6 Monate. Für eine umfassende Vorsorge empfiehlt sich eine Patientenverfügung, denn sie bietet wesentlich mehr Gestaltungsfreiraum.
Ohne Patientenverfügung müssen Arzt bzw. Bevollmächtigter oder Gesetzlicher Betreuer gemeinsam den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln.
Gut zu wissen!
Im akuten Notfall, also bei einer Erstbehandlung oder einem Unfall, handeln Ärzte weiterhin unverzüglich und schöpfen alle Rettungsmöglichkeiten aus. Die Patientenverfügung zielt auf die spätere Behandlung ab.
Die Verfasserin oder der Verfasser muss volljährig und einwilligungsfähig sein.
Die Patientenverfügung ist uneingeschränkt gültig, sofern sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Mit Ihrer Unterschrift tritt sie in Kraft und gilt bis zu Ihrem Tode, sofern Sie sie nicht widerrufen oder vernichten.
Die Patientenverfügung muss schriftlich (nicht zwingend handschriftlich) vorliegen und stets per Hand unterschrieben und mit Datum versehen sein. Gegebenenfalls ist die Unterschrift eines Zeugen (z. B. eines Arztes) sinnvoll.
Hinweis für Kunden des pme Familienservice
Falls Sie für ein Kundenunternehmen des pme Familienservice arbeiten, profitieren Sie von günstigeren Konditionen bei der Deutschen Vorsorgedatenbank.
Wenn Sie Interesse an diesem Angebot und/oder Fragen zu Ablauf und Kosten haben, sprechen Sie einfach mit unseren Homecare-Eldercare-Berater:innen. Unser Team stellt gerne für Sie den Kontakt zur Deutschen Vorsorgedatenbank her und übermittelt Ihnen entsprechende Auftragsformulare.
Grundsätzlich kann eine Patientenverfügung frei formuliert werden. Hier einige Tipps.
Ungeeignet sind voreilige generelle Verzichtserklärungen und unbestimmte Formulierungen, z. B.:
Besser sind klare Festlegungen, wann die Verzichtserklärung zutrifft:
Die Regelungen zur Patientenverfügung werden rechtlich höher bewertet als die zur Organspende.
Wollen Sie beides kombinieren, ergänzen Sie in der Patientenverfügung folgenden Passus: „Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Gehirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür kurzfristig zur Erhaltung der Lebensfunktionen ärztliche Maßnahmen durchgeführt oder aufrechterhalten bleiben, dann geht meine Bereitschaft zur Organspende bis dahin vor.“
Es kann sinnvoll sein, die Inhalte der Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, besonders wenn sich Ihre Wünsche oder Ihre medizinische Situation geändert haben.
Wichtig ist, dass die Patientenverfügung im Falle eines Falles gefunden wird! Es empfiehlt sich deshalb, sie leicht zugänglich aufzubewahren (z. B. in einem Ordner „Wichtige Dokumente“). Informieren Sie außerdem Ihre Familie, Ihren Arzt und Ihre engsten Vertrauten über die Patientenverfügung.
Empfehlenswert ist zudem ein Vermerk auf einer Notfallkarte: „Meine Patientenverfügung befindet sich …". Empfehlenswert ist zudem die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer – Krankenhäuser müssen hier recherchieren.
Mit einer Patientenverfügung entscheiden Sie vorsorglich, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen durchgeführt werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Mit einer Vorsorgevollmacht verlagern Sie diese und weitere Entscheidungen auf einer Person Ihres Vertrauens. In der Vorsorgevollmacht treffen Sie unter anderem Regelungen für die Bereiche Gesundheitssorge, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge, Post und Telekommunikation, Behördenangelegenheiten.
Sinnvoll ist es, die Patientenverfügung zusammen mit der Vorsorgevollmacht zu erstellen. Damit treffen Sie umfassend Vorsorge für alle Lebensbereiche.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie das Formular kostenlos zum Download:
Formular zur Patientenverfügung
Eine andere Möglichkeit ist die rechtssichere Erstellung und Archivierung einer Patientenverfügung über unseren Kooperationspartner Deutsche Vorsorgedatenbank.
"Der Besitz einer Patientenverfügung wird inzwischen standardmäßig in Krankenhäusern und Pflegeheimen abgefragt. Nicht nur Menschen im hohen Alter, sondern auch junge Menschen, die mitten im Leben stehen, sollten sich beizeiten Gedanken über eine Patientenverfügung machen – und am besten gleich zur Tat schreiten."
Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare, pme Familienservice