Wohngeld ist eine Leistung für Mieter:innen und Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen.
Zweck des Wohngelds ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (vgl. § 1 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes).
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte oberhalb des Existenzminiums und soll die Mietzahlungsfähigkeit der wohngeldberechtigten Haushalte gewährleisten. Das Wohngeld ist also als System für Haushalte mit selbst erwirtschaftetem, eigenem Einkommen als Zuschuss zu ihren Wohnkosten konzipiert.
Die Beantragung von Wohngeld ist eine Möglichkeit, die Sie bei knapper Kasse unbedingt in Betracht ziehen sollten. Es gibt Schätzungen, dass Hunderttausende Menschen in Deutschland längst Wohngeld erhalten könnten, es bisher aber nicht beantragt haben.
Mit der Wohngeldreform zum 01.01.2023 (Wohngeld Plus) können nun auch Menschen mit mittlerem Einkommen Wohngeld beziehen. Laut Bundesregierung haben nun 1,4 Mio. Haushalte einen Anspruch, aus dem sich wiederum weitere finanzielle Vorteile ableiten lassen.
Rechenbeispiel: Musterhaushalt, 2 Erwachsene, 2 Kinder, 4.000 Euro brutto
So erhält ein Musterhaushalt in Berlin mit 2 Erwachsenen, beide erwerbstätig mit 1.500 und 2.500 Euro brutto sowie 2 Kindern und einer Miete von 1.000 Euro ein monatliches Wohngeld von 349 Euro.
Zusätzlich haben Eltern mit Wohngeldanspruch u. a. auch einen Anspruch auf ein kostenfreies Mittagessen in der Kita bzw. Schule (Leistungen für Bildung und Teilhabe). Insgesamt kann die vierköpfige Musterfamilie damit über 500 Euro im Monat sparen.
Wohngeld sollte, wie Sozialleistungen allgemein, kein schambehaftetes Thema für Sie sein. Gesetzlich sind für das Wohngeld klare Ansprüche definiert.
Stellen Sie einen Antrag, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen:
Je länger Sie das hinausschieben, desto höher können sich Schulden auftürmen.
Wohngeld ist also für Menschen, die ihre Miete oder den Kredit für eine Immobilie nicht bezahlen können und
Wer wenig verdient und viel für das Wohnen ausgibt, bekommt tendenziell am meisten Unterstützung. In teuren Großstädten gibt es darum oft am meisten Wohngeld.
Mehr als dreimal so viele Haushalte können seit Januar 2023 den Wohnkostenzuschuss "Wohngeld Plus" bekommen. Das sind nach Schätzungen etwa 2 Millionen Haushalte.
Der bewilligte Wohngeldbetrag hat sich außerdem im Durchschnitt mehr als verdoppelt.
Vorher lag das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert könnte nun auf 370 Euro steigen.
Kosten für Heizung und Warmwasser werden nun bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt, nicht nur die Kaltmiete. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat zwei Beispielrechnungen angestellt:
Ein Rentner in Berlin mit einer monatlichen Rente von 1.259 Euro brutto und einer Kaltmiete von 500 Euro monatlich könnte seit dem 1.1.2023 252 Euro Mietzuschuss bekommen (178 Euro mehr als bisher).
Für eine vierköpfige Familie in München mit einem Einkommen von 2.386 Euro brutto und einer Kaltmiete von 1.000 Euro könne das Wohngeld von 481 auf 804 Euro steigen.
Ob jemand Wohngeldanspruch hat – und wenn ja in welcher Höhe –, hängt von drei Faktoren ab:
Es werden alle Personen im Haushalt mit deren Einkommen berücksichtigt. Auch die Höhe der Miete sowie das Preisniveau für Wohnraum in Ihrer Gemeinde spielen eine Rolle. Eine simple Einkommensschwelle gibt es daher nicht.
Beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.
Seit 1. Januar 2023 wird nicht nur die Kaltmiete für die Berechnung der Höhe des Wohngelds berücksichtigt. Jetzt gibt es eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für die Heizkosten. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle.
Wenn in Ihrem Haushalt die Einkommen hoch genug sind, um die Wohnkosten zu stemmen, erhalten Sie kein Wohngeld.
Wenn Ihr Vermögen zu hoch ist, ebenfalls nicht. Die Vermögensfreigrenzen betragen in der Regel 60.000 Euro bei einer alleinstehenden Person und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.
Und wenn Sie schon andere Sozialleistungen erhalten wie Bürgergeld (früher: "Arbeitslosengeld II"), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe).
Wohngeld wird meist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt.
Für Anträge ist die Wohngeldstelle bei Ihrer Kommune der Ansprechpartner:
1. Antrag bei zuständiger Stelle in Kommune bzw. Bundesland besorgen
2. Antrag ausfüllen
3. Anlagen zusammenstellen und absenden
4. Wohngeld erhalten
5. ggf. Bildung und Teilhabe beantragen
Wichtig: Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, in der Regel ein Jahr: Weiterbewilligungsantrag stellen!
In vielen Bundesländern kann Wohngeld online beantragt werden. Die persönliche Abgabe führt aber oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.
Wichtig ist der Termin der Antragstellung, denn Wohngeld wird in der Regel erst vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist.
Viele Kommunen haben leider Probleme, mit der Bearbeitung der Wohngeldanträge nachzukommen. Bis zur Auszahlung kann es daher einige Monate dauern. Der Antrag wird dann aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung bewilligt.