Rente, Kindergeld & Co.: Die wichtigsten Änderungen für 2019

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Dies sind einige der Änderungen die mit dem Jahreswechsel 2019 in Kraft getreten sind.
Wenn Sie zu diesen oder ähnlichen Themen Beratung wünschen, kommen Sie gerne auf uns zu.

 

Mehr Kindergeld ab Juli

Ab Juli 2019 steigt das Kindergeld um 10 Euro. Familien mit einem oder zwei Kindern bekommen dann 204 Euro, für das dritte Kind werden 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro bezahlt. Der Kinderfreibetrag wird bereits ab Januar von derzeit 7.428 auf 7.620 Euro (inklusive Betreuungsfreibetrag) angehoben. 

 

Höherer Mindestlohn

Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 42 Cent auf 9,19 Euro pro Stunde. Am 1. Januar 2020 kommt wieder eine Erhöhung auf 9,35 Euro pro Stunde. 

 

Mehr Verdienst im Midi-Job

Der Übergangsbereich (bisher Gleitzone) zwischen Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird ausgeweitet. Midijobber dürfen ab dem 1. Juli 2019 zwischen 450 Euro und 1.300 Euro (bisher 850 Euro) verdienen und zahlen dabei reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Gleichzeitig erwerben sie die vollen Rentenansprüche. 

 

Wahlmöglichkeit bei Teilzeit

Mit der so genannten Brückenteilzeit haben Arbeitnehmer künftig einen gesetzlichen Anspruch auf zeitglich begrenzte Teilzeit für maximal fünf Jahre und die spätere Rückkehr zur Vollzeitarbeit. Der Anspruch auf befristete Teilzeit betrifft Arbeitsverträge, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden und gilt für Betriebe mit mindestens 45 Beschäftigten. 

 

Rente: "Rote Linien" und mehr

Im so genannten „Rentenpaket“ sind verschiedene Änderungen und Regelungen zusammengefasst, unter anderem: Bis 2025 darf der Beitragssatz von aktuell 18,6 auf maximal 20 Prozent steigen, gleichzeitig ist festgelegt, dass bis 2025 die Rente mindestens 48 Prozent des Durchschnittseinkommens beträgt. Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern bekommen einen weiteren halben Rentenpunkt für die Erziehungszeit anerkannt. 

Quelle:

www.bmas.de