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Pfeife, Hammer und Schild auf Holzblock. Das Konzept zum Schutz des Whistleblowers.
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Lieferkettengesetz: Rechtssicher mit Integrity Service

Das neue Gesetz zum Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Sie sind verpflichtet, Missstände zu identifizieren, zu minimieren und ein Hinweisgebersystem einzurichten. In Zusammenarbeit mit LegalTegrity bietet der pme Familienservice ein niedrigschwelliges Hinweisgebersystem, das den Vorgaben der EU-Richtlinie entspricht.

Was umfasst das neue Lieferkettengesetz? 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Damit wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten geregelt.

Für Unternehmen besteht ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung, menschenrechtswidrige Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten zurückzuverfolgen und Maßnahmen zu ergreifen, um Missstände zu identifizieren, zu minimieren, zu verhindern oder zu beenden. Das betrifft nicht nur das eigene Unternehmen, sondern auch die Geschäftsbereiche der Lieferanten und Vorlieferanten.  

Wen betrifft das Lieferkettengesetz? 

Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmer:innen und mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland.  

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen im Inland.  

Was müssen Unternehmen jetzt tun? 

Das neue Lieferkettengesetz bringt neue Erfordernisse für die betroffenen Unternehmen. Neben der Durchführung einer Risikoanalyse und der Implementierung eines angemessenen Risikomanagementsystems, das menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken identifiziert, ist die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens im Unternehmen verpflichtend. Das Beschwerdeverfahren soll Hinweise auf Risiken und Rechtsverletzungen ermöglichen und kommt der Verpflichtung eines Hinweisgebersystems gleich.  

Weitere Informationen zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz finden Sie hier.

 

Unser Angebot: der Integrity Service des pme Familienservice

Der pme Familienservice bietet zusammen mit dem Software-Anbieter „LegalTegrity“ eine auf Ihren Wunsch zugeschnittene Lösung an, mit der Sie rechtssicher und modern aufgestellt sind.

In Kombination mit der 24h-Hotline von pme stellt das Whistleblower-System von LegalTegrity ein niedrigschwelliges Hinweisgebersystem dar, das den Vorgaben der EU-Richtlinie entspricht.

Sie haben die Möglichkeit, unterschiedliche Pakete bei uns zu buchen. Mit dem Guide haben Sie die gesetzlich geforderte Grundausstattung in Ihrem Unternehmen installiert. Die weiteren Pakete liefern Ihnen wertvolle Zusatzleistungen, um Missstände und Konflikte in Ihrem Unternehmen professionell zu bearbeiten und betroffene Beschäftigte zu unterstützen. Denn jenseits formaler Hinweise sind es Menschen, die betroffen sind oder zu Betroffenen werden können, wenn entsprechende Unterstützung fehlt.

Optionale Leistungen in Vorlauf und Nachgang 

Diese Leistungen sind optional und sichern einen idealen Ablauf bei der Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems.

Vorlaufphase

•    Gemeinsame Entwicklung eines Code of Conduct auf Basis unserer Vorschläge 
•    Schulung von internen Vertrauenspersonen/Hinweisempfänger:innen 
•    Schulung von Führungskräften, HR, Betriebsrät:innen und Beschäftigten 
•    Entwicklung und Umsetzung einer thematischen Kampagne mit Intranet-Artikeln, Infomaterialien, Newslettern usw.

Analysephase (nach mindestens 12 Monaten konkreter Umsetzungsphase des Systems)

•    Gemeinsame Analyse und Identifizierung von Themen-Clustern 
•    Passgenaue Maßnahmenplanung von Vorträgen, Beratungs- und Schulungsangeboten 
•    Entwicklung und Umsetzung einer thematischen Kampagne mit Intranet-Artikeln, Infomaterialien, Newslettern usw.

Wovon Sie bei uns noch profitieren?


Warum man sich als Unternehmen darum kümmern sollte?

Auch wenn die Einrichtung eine Meldestelle zunächst mit Aufwand verbunden ist, kann es für Unternehmen eine Chance sein, frühzeitig auf Missstände im eigenen Haus aufmerksam zu werden. Hohe Strafzahlungen oder Reputationsschäden können so verhindert werden. Mit der Richtlinie werden also nicht nur Beschäftigte vor negativen Folgen beim Hinweisgeben geschützt. Auch Unternehmen profitieren durch eine gelebte positive Fehlerkultur, die Transparenz und Fairness schafft.

Sie wollen gerne ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen erhalten?


Kontaktieren Sie Ihre pme-Geschäftskundenbetreuung und lassen Sie sich individuell beraten und ein passgenaues Leistungspaket schnüren. 

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